Reiseschutz
Wir empfehlen Ihnen mindestens den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Die Hanse-Merkur Reiseversicherung AG erstattet die vertraglich geschuldeten Stornogebühren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann z. B. wegen:
Unfallverletzung, unerwartete und schwere Krankheit oder Tod
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel
Adoption eines minderjährigen Kindes
Mitteilung eines Termins zur Organspende / Organempfang
Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze einer versicherten Person
Wir erstatten Ihre vertraglich vereinbarten Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.
Sie haben keine Selbstbeteiligung. Nur bei ambulant behandelten Erkrankungen übernehmen Sie 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25 € pro Person. Gerne bieten wir Ihnen auch Versicherungen ohne Selbstbehalt in allen Fällen an.
Wir übernehmen die Mehrkosten für die Hinreise, wenn Sie aufgrund der Verspätung (mindestens zwei Stunden) eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihren Flug, Ihre Fähre, Ihre Bahn oder Ihren Bus verpassen.
Versäumen Sie ein Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eins öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden, erstatten wir Ihnen nachweislich entstandene Mehrkosten bis zu 1.500 € pro Person (nur bei Tarifen für Reiseart "Schiffsreise").
Die Kosten einer Teilstornierung, z.B. einen Einzelzimmerzuschlag, erhalten Sie zurück, wenn ein mitversicherter Mitreisender (der auch Risikoperson ist) absagen muss.
Sie können aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen - wir übernehmen die Umbuchungskosten von bis zu 30 € pro Person.
Auslandskrankenversicherung (von Finanztest mit der Note 1,3 ausgezeichnet)
Reise-Rücktrittsversicherung
Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
Notfallversicherung
Reise-Gepäckversicherung
Reise-Unfallversicherung
Auto-Reise-Schutzbrief bei Reisen mit dem Auto
Optional ohne Reise-Rücktrittsversicherung (Premium-Schutz ohne Reise-Rücktrittsversicherung)
Hinweise
Abschlussfrist: Alle Produkte, die die Reise-Rücktrittskostenversicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Produkte ohne Reise-Rücktrittskostenversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.Familie: Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres - insgesamt bis zu 7 Personen.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur Versicherung AG. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.
Prämien für höhere Reisepreise sowie zur Reiseabbruch-Versicherung erhalten Sie direkt bei Kopp Tours.